In der häuslichen Pflege ist der ambulante Pflegedienst eine große Erleichterung für pflegende Angehörige. Oftmals besteht aber Unsicherheit, welche finanziellen Unterstützungen es gibt und welche Leistungen man für die Pflege zu Hause von Sozialstationen erwarten darf. Deshalb beantwortet Frauke Conradi, unsere Bereichsleiterin für ambulante Dienste in der Diakonie Güstrow, die wichtigsten Fragen, die an uns herangetragen werden.
Frau Conradi, welche finanziellen Hilfen gibt es für Pflegebedürftige zu Hause?
Grundsätzlich zielt die Pflegeversicherung darauf, die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen zu erhalten. So gibt es finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung für notwendige häusliche Umbauten, zum Beispiel für einen Treppenlift oder für ein barrierefreies Bad.
Das zweite große Paket betrifft die Entlastung der pflegenden Angehörigen und Freunde. Die Pflegeversicherung zahlt dazu entweder direkt die Leistungen der professionellen Pflegedienste oder ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, das er zum Beispiel als finanzielle Anerkennung an den pflegenden Angehörigen weiterreicht. Auch übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine professionelle Beratung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch Pflegedienste, zum Beispiel wenn man praktische Anleitungen und Tipps im Pflegealltag oder hillfreiches Wissen über den Umgang mit Krankheiten wie Demenz braucht. Und wenn der Fall eintritt, dass die private Pflegeperson selbst im Urlaub, krank oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, greift die Urlaubs- und Verhinderungspflege für eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Budget für die Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege beträgt jeweils 1.612 Euro pro Jahr. Der Pflegende selbst bekommt außerdem Rentenpunkte gutgeschrieben.
Mit dem letzten Pflegestärkungsgesetz ist der Gesetzgeber darauf eingegangen, das der Pflegebedürftige individuelle Unterstützungen im Alltag erhält. Dafür gibt es einen Pflege- und Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat für Dienstleistungen, die beauftragt werden, zum Beispiel für die Hauswirtschaft, für den Fahrdienst oder für Spaziergänge. Der Pflegebedürftige ist sehr frei, diesen Betrag einzusetzen.