Sie haben ein Suchtproblem und wollen das verändern? Eine ambulante Reha kann für Sie der richtige Weg sein zu einem abstinenten Leben. Sie bleiben im gewohnten Umfeld und kommen zu uns zur Therapie in das Beratungszentrum Güstrow im Landkreis Rostock. Wir helfen Ihnen, mit der Sucht und Abhängigkeit umzugehen.
Ambulante Sucht-Rehabilitation
Therapie ohne Klinikaufenthalt
Wer von Alkohol, Drogen, Nikotin, Medikamenten, Medien oder einer anderen Sucht abhängig ist, kann sich von uns ambulant behandeln lassen. Die ambulante Sucht-Reha ist eine Therapie ohne Klinikaufenthalt. Sie können zu Hause wohnen bleiben, weiter ihren Beruf ausüben und ihren Alltag mit Familie und Freunden leben. Die Therapie kann ohne Krankschreibung bzw. Arbeitsunterbrechung stattfinden. Die Behandlungen finden in unserer Beratungsstelle statt.
Die ambulante Suchttherapie Ist ebenso wie die stationäre Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik ein anerkanntes Verfahren zur Behandlung Suchtkranker.
Behandlung & Therapie
Durch die Behandlung sollen Sie dauerhaft ohne Suchtmittel leben können und die negativen Folgen Ihrer Suchterkrankung mindern bzw. beseitigen. Um das zu erreichen, setzen wir unterschiedliche Therapieformen ein:
- einmal wöchentlich stattfindende Gruppengespräche
(mittwochs 16:30 - 18:10 Uhr) - psychologische Einzelgespräche
- fachärztliche Behandlung
- Informationen für Betroffene und Angehörige
- Angehörigen-/Bezugspersonengespräche
Die Behandlung umfasst mindestens 40 Therapiegespräche. Sie werden von unseren kompetenten, erfahrenen Psychotherapeuten und Sozialtherapeuten beraten. Die Gruppengespräche sind darauf ausgerichtet, dass sich abstinente Betroffene gegenseitig in der Bewältigung ihrer Lebensumstände unterstützen. In den Einzelgesprächen, die alle 7 bis 10 Tage stattfinden, gehen wir genauer auf die Ursachen des Suchtverhaltens ein, auf die individuellen Stärken und Entwicklungschancen.
Voraussetzungen
Zunächst vereinbaren Sie ein Gespräch in unserer Beratungsstelle. Gemeinsam klären wir, ob die ambulante Reha einer Klinikbehandlung vorzuziehen ist. Für die ambulante Suchttherapie müssen bestimmte Voraussetzungen, u.a. auch die Kostenzusage eines Leistungsträgers, erfüllt sein:
- Vorbereitungsgespräche (i.d.R. Einzelgespräche) zum Kennenlernen und zur Zielklärung
- eine bereits mindestens vier Wochen bestehende Abstinenzphase vor Reha-Beginn
- eine stabile Wohnsituation
- ein unterstützendes soziales Umfeld
- die Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an der Therapie
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
Ihre Ansprechpartner
Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1731
Telefax: 03843 776 179931
Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1733
Telefax: 03843 776 179933
Fragen und Antworten
Neben der ambulanten Therapie können Sie weiterhin Ihren gewohnten Alltag (Familie, Beruf, Freizeit) leben.
Der Therapiezeitraum umfasst neun Monate mit insgesamt 40 Therapiegesprächen. Eine Verlängerung der Therapie ist auf Antrag möglich.
Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse) über unsere Beratungsstelle, Voraussetzung sind individuelle Vorbereitungsgespräche zum Kennenlernen und zur Klärung, was Sie erreichen möchten.