Aus der Pflegeversicherung gibt es finanzielle Unterstützung einerseits für notwendige häusliche Umbauten, andererseits zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und Freunde. Die Pflegeversicherung zahlt dazu entweder direkt die Leistungen der professionellen Pflegedienste oder ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, das er zum Beispiel als finanzielle Anerkennung an den pflegenden Angehörigen weiterreicht. Der Pflegende selbst bekommt außerdem Rentenpunkte gutgeschrieben.
Die Pflegeversicherung zahlt auch
- für eine professionelle Beratung und Unterstützung (nach § 37.3 SGB XI) der pflegenden Angehörigen durch Pflegedienste
- für den Fall, dass der Pflegende selbst im Urlaub, krank oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist und eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig wird. Das Budget für die Urlaubs- und Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege beträgt jeweils 1.612 Euro pro Jahr.
- für individuelle Unterstützung im Alltag (nach § 45b SGB XI), zum Beispiel für die Hauswirtschaft, für den Fahrdienst oder für Spaziergänge. Dafür steht ein Pflege- und Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung.