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Ambulant begleitetes Wohnen

Wir helfen Menschen, die eine geistige Behinderung, eine psychische Erkrankung, eine Suchterkrankung oder besondere soziale Schwierigkeiten haben, eigenständig zu wohnen – und ganz selbstverständlich am Leben teilzuhaben wie alle anderen. Die eigene Wohnung gibt Selbstbestimmtheit, soziale Kontakte, Freiheit und privaten Rückzugsraum.

Wir begleiten und betreuen Sie in den Stadtgebieten und in der Region von Güstrow, Bützow, Teterow, Krakow am See und Röbel/Müritz.

Umfassende Begleitung

Umfassende Begleitung

Mit unserer ambulanten Betreuung erhalten Sie Hilfe zum selbständigen Leben. Wir begleiten Sie im Alltag und unterstützen Sie dort, wo Sie es wünschen und benötigen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihnen bei vielen Dingen hilft, Ihre Fragen beantwortet, gemeinsame Termine organisiert und mit Ihnen zu wichtigen Gesprächen fährt. Dabei begegnen wir uns respektvoll und auf Augenhöhe.

Die Hilfeleistungen und das, was Sie erreichen möchten, vereinbaren wir in einem ersten Gespräch miteinander. Wir beraten Sie, informieren über unsere Angebote sowie zur Antragstellung und Finanzierung des ambulant begleiteten Wohnens.

Selbstbestimmt Leben

Selbstbestimmt Leben

Wir helfen Ihnen:

  • eine eigene Wohnung zu suchen
  • alleine den Haushalt zu führen
  • Ihre Freizeit zu gestalten
  • soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen
  • sich in Ihrer Umgebung zurechtzufinden
  • im Umgang mit Geld, Finanzen und Banken
  • auf dem Weg zu Ämtern und Behörden
  • bei der Auswahl von Aus- und Weiterbildungen
  • bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
  • bei der persönlichen Lebensplanung und Krisenbewältigung

Darüber hinaus stellen wir Kontakt zu unseren ambulanten Pflegediensten und zum Haus-Service-Ruf her.

Gesellschaftliche Teilhabe

Gesellschaftliche Teilhabe

Wir unterstützen gesellschaftliche Teilhabe. Egal, ob Sie eine Behinderung haben, suchtkrank sind, an einer psychischen Erkrankung oder an seelischen Problemen leiden, eine Lebenskrise oder andere soziale Schwierigkeiten haben.

Unsere Angebote ermöglichen umfassende Teilhabe und Inklusion in allen Lebensbereichen: im Wohnen, im Arbeitsleben, in der Freizeit, im Familienalltag. Wir unterstützen und fördern Menschen, die auf den ersten Blick benachteiligt sind, geben ihnen Assistenz und entwickeln mit ihnen eine Lebensperspektive.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Zobel
Beratung
Andreas Zobel
Bereichsleiter Gefährdetenhilfe & Sozialpsychiatrie
Beratungszentrum

Platz der Freundschaft 14 c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1770
Telefax: 03843 776 179970

andreas.zobel@diakonie-guestrow.de

Cornelius Burkhardt-Fischer
Region Güstrow I Bützow
Cornelius Burkhardt-Fischer
Einrichtungsleiter
Beratungszentrum Güstrow & Bützow / Ambulant begleitetes Wohnen

Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1721
Telefax: 03843 776 179921

abw@diakonie-guestrow.de

Ute Menzel
Region Güstrow I Bützow
Ute Menzel
Stellv. Teamleiterin
Beratungszentrum Güstrow & Bützow / Ambulant begleitetes Wohnen

Platz der Freundschaft 14c
18273 Güstrow
Telefon: 03843 776 1721
Telefax: 03843 776 179921

abw@diakonie-guestrow.de

Christin Watzke
Region Röbel/Massow
Christin Watzke
Einrichtungsleiterin
Ambulant begleitetes Wohnen

Hof 18
17209 Eldetal OT Massow
Telefon: 039925 778 0
Telefax: 039925 778 15

abw.mueritzkreis@diakonie-guestrow.de

Karte Ambulant begleitetes Wohnen

Anmeldung

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Gibt es einen integrierten Teilhabeplan?
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ggf. eMail-Adresse
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Fragen und Antworten

Wie umfangreich ist die ambulante Begleitung?

Unsere ambulante Begleitung ist abhängig vom persönlichen Bedarf des Antragstellers. In der Regel sind das zwischen 4 und 30 Stunden im Monat. Der Bedarf wird in einem Gespräch im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt.

Wird Wohnraum gestellt?

Nein. Es besteht aber die Möglichkeit, dass wir Sie bei der Wohnungssuche unterstützen.

Wo und wie beantrage ich das ambulant beglei­te­te Wohnen?

Einen Antrag können Sie formlos beim zuständigen Sozialamt stellen. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises gibt Ihnen bei Bedarf eine Beratung zur Antragstellung.

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Die Kosten werden einkommens­abhängig vom Sozialamt übernommen. Das Sozialamt kann einen Eigenbeitrag erheben, wenn das Einkommen (Rente, Arbeitslohn o.ä.) eine festgelegte Grenze übersteigt.